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Voll gut drauf! (Foto: DRS/Malte Wittmershaus)

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Versorgungsprozess bei Kindern

Nerven bewahren!

Die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) sind gesetzlich verpflichtet die Kosten für die Basisversorgung bei Hilfsmitteln zu übernehmen. Was Teil der Basisversorgung ist und was nicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und ist nicht immer eindeutig klar.

Die GKV neigen dazu Anträge auf Kostenübernahme für Hilfsmittel zunächst einmal abzulehnen. Sie sollten sich aber dadurch nicht zu sehr beeindrucken lassen und gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einlegen.

Ihr Widerspruch steht und fällt mit einer guten Begründung. Hier sollten Sie sich Rat in Internetforen oder bei Beratungseinrichtungen von entsprechenden Stellen holen.
Bei der Begründung für die Notwendigkeit eines Hilfsmittels sind medizinische Notwendigkeit und / oder soziale Aspekte von größter Bedeutung.Sie sollten dies schon bei der ersten Beantragung berücksichtigen, und sich eine sorgfältig ausgearbeitete Argumentation für ihr Wunschhilfsmittel zurecht legen.

Im Bereich Versorgungsprozess haben wir für Sie ein Reihe von Hinweisen aufgeführt, die zwar nicht spezifische Fragen der Versorgung von Kindern behandeln, dennoch aber hilfreich sein können.

Zweitversorgung

Wie bei den Erwachsenen, sollten auch Kinder auf einen 2. Rollstuhl zurückgreifen können. Der 2. Rolli dient als Ersatzfahrzeug, wenn der andere Rolli in der Werkstatt steht. Außerdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass es gut ist, im Innenraum einen anderen Rolli zu benutzen ,als draußen.

Dies hat mehrere Gründe:
Für draußen benötigt man eher einen „aktiv“ eingestellten Rolli, der sich leicht ankippen lässt und auf dynamisches Fahrverhalten eingestellt ist.

In der Wohnung möchte man eher einen Rolli, der weniger kippelig eingestellt ist. Man sitzt damit am Tisch (Essen, Hausaufgaben usw.) und will sich auch mal strecken, ohne Gefahr zu laufen, dabei gleich umzukippen.

meine-Schuhe Kombi

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Grund ist, dass man besonders bei Schmuddelwetter jede Menge Dreck mit in die Wohnung bringt. Auch hier wieder: Sie laufen auch nicht in Gummistiefeln durch die Wohnung, sonder ziehen die Hausschlappen an.

Und so wie Sie für den Sport Sportschuhe anziehen, braucht man idealerweise für den Rollstuhlsport ebenfalls besondere Fahrzeuge.

Bei Kindern ist es sinnvoll nicht 2 Rollstühle auf einmal, sondern lieber je nach Wachstum alle 2 Jahre abwechselnd den ersten und die Zweitversorgung zu ersetzen, so dass sie immer 2 Rollstühle zur Verfügung haben.

Natürlich sollte auch der Zweitrollstuhl sorgfältig angepasst sein.

Argumentationshilfen gegenüber den Kostenträgern

Während gewöhnliche Menschen die Gründe für die Notwendigkeit einer Zweitversorgung recht schnell nachvollziehen können, muss man den Entscheidern bei den Kostenträgern dies sehr viel ausführlicher erklären und begründen können. Die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) berufen sich meist auf die im Gesetz vorgeschriebene Basisversorgung und versuchen damit die Kostenübernahme für den 2. Rollstuhl zu umgehen.

Allerdings können auch die GKV nicht die Tatsache ignorieren, dass ein behindertes Kind im Bett bleiben muss, wenn der Rolli kaputt ist. Das würde dem gesetzlich vorgeschriebenen Rehabilitationsgedanken widersprechen.
Kinderrollis sind wegen der besonderen kindlichen Aktivitäten öfter mal kaputt. (Reifen platt, Speichen gerissen, Sitzpolster gerissen, Bremshebel abgebrochen usw.)
Das Kind könnte ohne einen Zweitrollstuhl die Schule oder den Kindergarten nicht besuchen und wäre dadurch in seiner Entwicklung entscheidend benachteiligt. Es muss im Bett bleiben und kann auch Zuhause nicht am familiären Leben teilnehmen. Ohne einen passenden Zweitrolli fehlt dem Kind die gesetzlich vorgeschriebene Basisversorgung.

Leihrollstühle sind wegen der ungenügenden Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des Kindes keine Lösung!

Handbikes, schnelle E-Rollis u.ä.

Für die Begründung der Notwendigkeit eines Hilfsmittels bei Kindern spielen Aspekte der kindlichen Entwicklung eine wichtige Rolle. Wie in dem Aufsatz  Frühkindliche Rollstuhlversorgung von B. Wendel (siehe rechte Spalte) ausführlich dargestellt, ist es gerade bei Kindern besonders wichtig, Ihnen einen dem Alter angemessenen Aktionsradius und Bewegungsspielraum zu ermöglichen. Nur so kann sich ein Kind angemessen geistig und körperlich entwickeln.

Strick kid-timo

Die GKV berücksichtigen dies bei Kindern bis 14 Jahren und übernehmen i.d.R. die Kosten für spezielle Therapiefahrräder, Handbikes u.ä. .

Bei Jugendlichen über 14 Jahren kommt es dann wieder auf den berühmten Einzelfall an. Urteile und Hinweise zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Fahrrädern, Handbikes u.ä. finden Sie im Internet. (Suchbegriffe z. B. „Kostenübernahme,Kinder, Handbike“)
Einige Hinweise haben wir in unserer Linksammlung zusammengestellt.