"Experten"

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Wie wir alle wissen, sind Experten diejenigen, die uns mit ihrem Fachwissen sagen können, was für uns „richtig“ ist, bzw. richtig zu sein hat.

Nun wissen wir aber auch alle, dass "Experten"  für so ziemlich jede gesellschaftlich relevante Unannehmlichkeit verantwortlich sind. Denken Sie nur an tolle Dinge wie „Bankenkrisen“, „Arbeitsmarktkrisen“, jede Art von nennenswerter Umweltzerstörung, Kriege, Hungersnöte…

Sie sehen schon, bei „Experten“ ist Vorsicht geboten.

Im Verlauf des Beschaffungsverfahrens werden Sie u.U. mit diversen Experten und Sachverständigen konfrontiert sein. Wessen Interessen diese Spezialisten vertreten, ist nicht immer klar zu erkennen.

Im Folgenden versuchen wir ein wenig Licht in dieses düstere Kapitel zu bringen.

Arzt

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich von ihm beraten. Ihr Arzt stellt Ihnen die Verordnung für Ihr Hilfsmittel aus.

Brauchen Sie Ausstattungsmerkmale, die nicht zur Basisausstattung gehören, bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen die medizinische Notwendigkeit dafür zu bestätigen.
Zusätzlich können derartige Bestätigungen von weiteren Fachärzten hilfreich sein.

Manchmal befürchten Ärzte, die Hilfsmittelversorgung könnte nachteilige Auswirkungen auf ihr "Budget" haben. Die Krankenkassen haben uns versichert, dass das nicht der Fall ist.

Auch kommt es immer wieder vor, dass Ärzte glauben, sie dürften bei Hilfsmitteln nur die Produktgruppe (z.B. Elektrorollstuhl), nicht aber das Einzelprodukt (Hersteller und Modell) verordnen. In der Hilfsmittelrichtlinie ist in §7 geregelt, dass sie das sehr wohl dürfen, sofern sie die Notwendigkeit dafür begründen.

Es ist also u.U. möglich, dass Ihr Arzt Ihnen ein ganz konkretes Rollstuhlmodell verordnen kann!

Physio- und Ergotherapeuten

Kaum jemand ist über Ihre Bedürfnisse hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung besser im Bilde, als die Sie behandelnden Physio- und/oder Ergotherapeuten. Bitten Sie sie deshalb ebenfalls um eine Bestätigung der Notwendigkeit bestimmter Hilfsmittel und deren Ausstattungsmerkmale.

Leider können Therapeuten keine Verordnungen ausstellen und auch bei der Beratung ist ihnen in der Hilfsmittelrichtlinie keine Bedeutung zugemessen worden.
Trotzdem sind das Fachleute und die Kostenträger können Empfehlungen der Therapeuten nicht ohne weiteres ignorieren. Deshalb können Bescheinigungen von Therapeuten für eine positive Entscheidung hilfreich sein.

 

Berater der Krankenkassen

Um eine „angemessene“ Versorgung zu gewährleisten, schickt Ihnen die Krankenkasse u.U. einen Hillfsmittelberater ins Haus. Diese Berater sind teils bei den Kassen selbst angestellt, teils arbeiten sie aber auch für Firmen, die den Kassen diese Beratungstätigkeit als Dienstleistung anbieten. Sie sollen sich um „Ihre optimale Versorgung mit Hilfsmitteln“ kümmern.

Leider gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen, die die Anforderungen an die Qualifikation solcher Beraterfirmen und  deren Angestellten regeln würden.
Theoretisch kann jeder Kaminkehrer „Hilfsmittelberater“ werden! Und oft genug hat man auch den Eindruck, dass dies nicht nur theoretisch möglich ist…

Hinzu kommt, dass auch die unabhängigsten Gutachterfirmen von Aufträgen abhängig sind. Ein Schuft, wer glaubt, dass das Einfluss auf die „Beratung“ haben würde!

Wundern Sie sich also nicht, wenn das Beratungsziel nicht mit Ihren Wünschen übereinstimmt. Wenn Sie von Ihrem Berater hören, dass dieses nicht möglich sei und jenes nicht, und das schon überhaupt nicht, so lassen Sie sich nicht zu sehr davon beeindrucken.
Diese Berater sind nicht diejenigen, die entscheiden. Auch wenn Sie Ihnen das Leben schwerer machen können, als es ohnehin schon ist…

Es ist oft hilfreich bei so einem Beratungsgespräch eine vertraute Person dabei zu haben, die u.U. als Zeuge wirken kann. Außerdem ist es i.d.R. auch beruhigend, sich einem „Experten“ gegenüber nicht alleine zu fühlen.
Für alle Fälle sollten Sie sich gleich nach der Beratung ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Die Genehmigung eines Hilfsmittels durch ihre Krankenkasse kann sich u.U. sehr lange hinziehen. Im Zweifelsfalle ist man froh, wenn man sich Wochen später auf seine Notizen stützen kann.

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Der medizinische Dienst (MDK)

Augen reiben

Er ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
Der MDK wird nur im Auftrag der Krankenkassen tätig; die Krankenkassen sind hierzu allerdings in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet. Der MDK wird von seinen Trägern, den Kranken- und Pflegekassen, finanziert.
Zu seinen Aufgaben gehört u.a. Stellungnahmen für die Krankenkassen zu erarbeiten zu

  • Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

Beim Umgang mit dem MDK sollten Sie sich auf einige „Besonderheiten“ einstellen:
In der Regel erstellt der MDK seine „Gutachten“ nach „Aktenlage“ und macht sich nicht die Mühe seine zu begutachtenden Klienten zu befragen oder gar zu untersuchen. Technische Ausführungen zu den Hilfsmitteln werden oft einfach aus den Werbeprospekten der Hersteller abgeschrieben und sind entsprechend fragwürdig.
Die vom MDK verteilten Adresslisten mit den Kontaktdaten der „Gutachter“ sind nicht unbedingt verlässlich, - falsche Adressen und Telefonnummern keine Seltenheit. Viele der aufgeführten Praxen sind nicht barrierefrei zu erreichen und oft in einem jämmerlichem Zustand.

Eine beliebte Taktik der Kostenträger teure Versorgungslösungen zu umgehen, ist den Genehmigungsprozess möglichst in die Länge zu ziehen, um so den Kunden mürbe zu machen und ihn zu nötigen, die vorgeschlagene Billiglösung zu akzeptieren. (besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach)

Sollte die Anfertigung des Gutachtens länger als 2 Wochen dauern, scheuen Sie sich nicht bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Sollten Sie denn Eindruck haben, von Ihrer KK hingehalten zu werden, so können Sie sich direkt an den für Sie zuständigen MDK wenden. Fragen Sie Ihre KK welcher MDK mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde.

Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine Kopie dieses Gutachtens. Dies steht Ihnen gesetzlich zu.
Es ist sinnvoll diese Gutachten genau zu prüfen.

  • Stimmen die angegebenen Diagnosen?
  • Sind die sonstigen Aussgen richtig? (z.B. Ausführungen zur Technik der Hilfsmittel)

Sollten Ihnen Fehler auffallen, teilen Sie dies Ihrer Krankenkasse mit und bitten den MDK diese Fehler zu korrigieren und das korrigierte Gutachten Ihnen und Ihrer KK zukommen zu lassen. (schriftlich)

Link zu MDK: hier klicken

Erfahrungberichte zum MDK können Sie hier nachlesen: ARD Report