Endlich geliefert !
Übergabe, Einweisung
Überprüfen Sie anhand der Kopie Ihres Bestellbogens, ob der Rollstuhl vollständig und in den richtigen Abmessungen geliefert wurde. Ihr Fachhändler sollte bei der Übergabe desRollstuhls alle verstellbaren Bauteile (Fußrasten, Rückenlehne, Lage Steuerpult usw) überprüften und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Diese Anpassungen (geht nur mit Werkzeug!) sind für eine optimale Ergonomie des Rollstuhls unerläßlich!
Lassen Sie sich, sofern das noch nicht geschehen ist, gründlich in den Umgang mit dem Fahrzeug einweisen. Planen Sie dazu etwas Zeit ein. Viele Hinweise sind hilfreich und dienen Ihrer Sicherheit.
Erst wenn dies alles erledigt ist, quittieren Sie die Übergabe des Rollstuhls.
Rollstuhl Fahrschule (manueller Rollstuhl)
Der richtige Umgang mit einem manuellen Rollstuhl ist nicht ganz einfach. Nur mit einer ausreichend entwickelten Fahrtechnik können Sie die potentiellen Möglichkeiten ihres neuen Rollis richtig nutzen. Um den Umgang mit dem Rollstuhl zu erlernen bieten verschiedene Sportvereine spezielle Kurse an. Hier lernen Sie mit dem Rollstuhl Hindernisse zu überwinden, auf 2 Rädern zu fahren und andere hilfreiche Tricks. Darüber hinaus bieten solche Kurse auch die Möglichkeit andere Rollifahrer kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.
Haftpflichtversicherung (Elektrorollstühle)

Fahrzeuge, die schneller als 6km/h sind, benötigen eine KFZ-Haftpflichversicherung. (Mofakennzeichen) Fast alle Versicherer bieten solche Versicherungen an. Zum Nachweis einer abgeschlossenen Versicherung erhalten Sie ein Kennzeichen, dassSie an Ihrem Fahrzeug befestigen müssen. Diese Kennzeichen gelten für jeweils ein Jahr und müssen danach gegen ein aktuelles ausgetauscht werden. Die Farbe der Kennzeichen ändert sich jährlich.
Fahrzeuge, die bis 6km/h erreichen brauchen keine Haftpflichtversicherung. Jedoch empfiehlt sich eine solche Versicherung sehr. (Leicht schrammt man irgendwo entlang und macht dabei etwas kaputt) In der privaten Haftpflichtvbersicherung sind diese Rollstühle bereits enthalten. Sie müssen Ihre Versicherung allerdings davon in Kenntnis setzen.
Diebstahlversicherung
Fahrzeuge bis 6km/h sind in der privaten Hausratversicherung enthalten. Es empfiehlt sich jedoch die Versicherung zu informieren, dass nun zusätzlich ein Rollstuhl Teil der versicherten Sache ist.
Fahrzeuge über 6km/h benötigen, wenn gewünscht, eine seperate Diebstahlversicherung. (Teilkasko)
Zulassung
Fahrzeuge über 6km/h benötigen eine Betriebserlaubnis. Hierzu muß ein TÜV-Gutachten, das mit dem Stuhl geliefert wird, der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Dort wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt, die beim Fahren mitgeführt werden muß.