Sonderausstattungen
Da die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherungen) nur Leistungen zur Basisversorgung übernehmen, müssen Sonderausstattungen medizinisch notwendig sein. Ausstattungsmerkmale, deren Erforderlichkeit beispielsweise mit der persönlichen Freizeitgestaltung oder mit der Vorliebe für ein bestimmtes Design begründet werden, werden von den GKV i.d.R. nicht übernommen.
Sagen Sie also nicht , Sie möchten diesen bestimmten Rollstuhl, weil er so toll aussieht, sondern stellen Sie dar, wodurch er sich von anderen so unterscheidet, dass nur er die medizinisch erforderlichen Merkmale aufweist.
Rollstuhle schneller als 6km/h

Elektrisch betriebene Standardrollstühle erreichen eine Geschwindigkeit von 6km/h. Das entspricht in etwa Schrittgeschwindigkeit und ist somit Standard bei der Basisversorgung. Schnellere Versionen werden von den GKV nicht übernommen.
Jedoch sind die GKV verpflichtet, den Einbau schnellerer Antriebe zuzulassen, sofern der Versicherte die Mehrkosten dafür selbst trägt.
Etwas unklar wird die Situation bei eventuellen Reparaturen. Mehrkosten , die durch die stärkere Motorisierung entstehen, werden nicht von den GKV übernommen. Dabei kann es zu Unklarheiten kommen, ob ein Schaden wegen der stärkeren Motorisierung aufgetreten ist, oder auch bei der Standardmotorisierung aufgetreten wäre.
Bei einer Rückgabe des Rollstuhls an die Krankenkasse haben Sie keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die schnellere Version. Um evtl. Streitigkeiten zu vermeiden müssen Sie eine entsprechende Erklärung bei Lieferung des Rollstuhls unterschreiben. (Eigentumsvorbehalt)
Falls Sie sich für eine schnellere Antriebsversion entscheiden, und Ihre Krankenkasse Ihnen die Wahl des Sanitätsfachhändlers läßt, achten Sie darauf sich nicht zu früh an einen Händler zu binden. Handeln sie mit dem Händler die Mehrkosten für die Sonderausstattung aus, bevor Sie ihn bitten der Krankenkasse ein Angebot zu unterbreiten. D.h. lassen Sie sich für Ihre selbst zu bezahlenden Zusatzausstattung Ihres Rollis Angebote von verschiedenen Händlern machen, bevor Sie Ihre Verordnung bei einem Händler abgeben. Danach sind Sie nicht mehr in der Position zu verhandeln. (Beachten Sie bitte auch unsere Tipps.)