REHADAT
"REHADAT sammelt und veröffentlicht Informationen zu den Themen Behinderung, Integration und Beruf. Alle Informationen gibt es kostenlos im Internet unter www.rehadat.de oder auf CD-ROM. Mehr als 86.000 Texte und 20.000 Bilder stehen in REHADAT zur Verfügung." (Zitat REHADAT) |
SGB V
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung |
Hilfsmittelrichtlinie
kein Gesetz, aber für die gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. |
Info zu Hilfsmittelrichtlinie
Link zu "anwalr24.de" Kurzinfo zu Hilfsmittelrichtlinie |
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. (Zitaz GBA) |
Gerichtsurteile_1
Ziel des Vereins "ambulante dienste e.V." ist, "Menschen mit einer Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen." Er engagiert sich neben den Bereichen Selbstbestimmung und Assistenz auch allgemein behindertenpolitisch.
Auf seiner Website bietet er gut verständliche Ausführungen zu relevanten Gerichtsurteilen an. U.a. auch zu Hilfsmittelfragen. |