Hilfsmittelversorgung: Sorgfalt nur bei Desinformation?

Von 4 MDK Gutachten, die mich persönlich betrafen, war kein Einziges ohne Fehler!

Der zur Fehlerbehebung eingesetzte MDK-Gutachter ließ sich aber durch inhaltliche Fehler der Gutachten nicht weiter stören. Er bestritt sie auch nicht. Er erklärte mir sehr ausführlich und mit viel Einsatz (wenn auch nicht nachvollziehbar!), dass es völlig egal sei, ob die Gutachten fehlerhaft seien oder nicht. Die im Gutachten beschriebene Diagnosen, körperliche Beeinträchtigungen usw. seien irrelevant. Es käme sowieso nur auf seine Empfehlungen an, er sei schließlich der Gutachter.

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Aha!

Dass man beim MDK Fehler nicht scheut und es mit der Sorgfalt nicht so genau zu nehmen scheint, wird auch auf deren Website bestätigt. Bei der Recherche zu einem Hilfsmittelthema stieß ich dort auf folgende Aussage:

„Alle Hilfsmittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.“

(Quelle: http://www.mdk.de/320.htm, 2.Absatz, „Was sind Hilfsmittel…?“ f.)

Hier bedient der MDK den gerne gepflegten Mythos, dass Hilfsmittel, sollen sie von der GKV bezahlt werden, im Hilfsmittelverzeichnis gelistet seien müssen.
Das ist Unsinn!
Das Hilfsmittelverzeichnis dient lediglich dazu, den Genehmigungsprozess zu vereinfachen, weil gelistete Hilfsmittel nicht mehr auf ihre Eignung als Hilfsmittel geprüft werden müssen. Für nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Hilfsmittel muss der verordnende Arzt eine ausführliche Begründung schreiben. Allein die Tatsache, dass ein Hilfsmittel nicht in dem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, kann für die GKV kein Grund sein, die Kostenübernahme dafür zu verweigern.

In der Hilfmittelrichtlinie, die vom gemeinsamen Bundesausschuss verfasst wurde und als verbindliches Regelwerk bei der Verordnung von Hilfsmitteln gilt, wird das Hilfsmittelverzeichnis als eine Orientierungshilfe beschrieben.

Nun sind aber gerade die Mitarbeiter des MDK die „Experten“! Und können „Experten“ Unsinn erzählen?
Um sicherzugehen, dass ich mit meiner Auffassung richtig liege, besuchte ich die Website der Schöpfer des Hilfsmittelverzeichnisses, des GKV-Spitzenverbands, und traute meinen Augen nicht! - Hier las ich:

„Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.“

Der selbe Quatsch wie beim MDK!  Oder bin ich auf dem Holzweg?
Um das herauszufinden wandte ich mich nun direkt an den GKV-Spitzenverband und bat um eine Klarstellung.
Dort erfuhr ich dann:

„(…) Das Hilfsmittelverzeichnis ist also keine Positivliste. Es hat eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion für die Krankenkassen und soll ihnen versorgungsrelevante Informationen über Hilfsmittel zur Verfügung stellen.(…)“

Was bedeutet das nun?
Wir stellen fest, dass die „Experten“ des MDK und die Verfasser des Hilfsmittelverzeichnisses, der GKV-Spitzenverband Unsinn in die Welt setzen. Dass es sich in beiden Fällen um Institutionen handelt, die mit der Hilfsmittelversorgung aufs Beste vertraut sind („Experten“ eben), muss man davon ausgehen, dass es sich bei diesen Informationen um gezielte Desinformation handelt.

Den Effekt dieser Desinformation kennen die meisten von uns:

Sorry, das benötigte Hilfsmittel steht nicht im Hilfsmittelverzeichnis, kann also auch nicht von der Kasse übernommen werden.

Wieder einmal arbeiten die GKV und der von ihnen am Leben gehaltene MDK auf wundersame Art und Weise zum Nachteil der Versicherten zusammen.

Wir reiben uns die Augen und denken uns:

„Experten!“